Kosten

Transparent wissen, wie Ergotherapie abgerechnet wird.

Die Kosten hängen davon ab, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt, wie Sie versichert sind und welche Leistung vereinbart wird. Vor Beginn der Behandlung klären wir gemeinsam, welche Abrechnung für Sie relevant ist.

Gesetzlich versichert

Ergotherapie kann bei entsprechender ärztlicher Verordnung über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden, sofern die Praxis die dafür notwendige Zulassung besitzt. Je nach persönlicher Situation können gesetzliche Zuzahlungen anfallen.

Privat versichert

Privatversicherte erhalten vor Behandlungsbeginn eine transparente Honorarvereinbarung. Die Erstattung hängt vom individuellen Tarif ab und sollte bei Bedarf vorab mit der Versicherung geklärt werden.

Selbstzahler

Einzelne Beratungs- oder Präventionsleistungen können nach Absprache auch privat vereinbart werden, sofern sie fachlich sinnvoll und organisatorisch möglich sind.

Terminabsagen

Bitte sagen Sie Termine so früh wie möglich ab. Kurzfristig nicht wahrgenommene Termine können je nach Vereinbarung privat in Rechnung gestellt werden.

Fragen zur Abrechnung

Lieber vorher klären als später rätseln.

Wenn Sie Fragen zur Verordnung, Versicherung oder Terminabsage haben, melden Sie sich gerne mit einer allgemeinen organisatorischen Anfrage.

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